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Eine weitere Liste von Rechtsgrundsätzen wurde von O. I. Tsybulevskaya vorgeschlagen. Dies sind soziale Gerechtigkeit, Gleichheit der Bürger, Einheit der Rechte und Pflichten, Humanismus, eine Kombination aus Überzeugung und Zwang im Gesetz, Demokratie4.

Die oben genannten Meinungen reichen aus, um uns davon zu überzeugen, dass es erhebliche Unterschiede in den Ansichten verschiedener Wissenschaftler gibt. Darüber hinaus scheint es schwierig zu sein, die Subjektivität bei der Lösung dieses Problems zu überwinden. Es ist kein Zufall, dass in manchen Lehrbüchern die Frage der Rechtsgrundsätze überhaupt nicht thematisiert wird.

Und doch gibt es einen anderen Autor, dessen Meinung berücksichtigt werden muss. Das ist der Gesetzgeber. Rechtsgrundsätze sind in der Verfassung der Russischen Föderation verankert. Allerdings müssen hier zwei Punkte berücksichtigt werden: Erstens sind nicht alle in der Verfassung Russlands formulierten Grundsätze rechtsgültig (z. B. das Prinzip der Gewaltenteilung), und zweitens enthält die Verfassung der Russischen Föderation keine vollständige Liste allgemeiner Rechtsgrundsätze, die in anderen Vorschriften verankert oder aus der allgemeinen Bedeutung von Gesetzen abgeleitet werden können.

Der Inhalt der aktuellen Verfassung der Russischen Föderation ermöglicht es uns, die folgenden Rechtsgrundsätze hervorzuheben: Demokratie, Föderalismus, Achtung der Menschenrechte und Freiheiten, unmittelbare Wirkung allgemein anerkannter Grundsätze und Normen des Völkerrechts, Vorrang der Verfassung und Gesetze, Gleichheit, Gleichheit aller Eigentumsformen, Gerechtigkeit.

In Kunst. 6 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation spricht von der Möglichkeit, bei Vorliegen von Gesetzeslücken nicht nur die allgemeinen Grundsätze und die Bedeutung des Zivilrechts, sondern auch die Anforderungen von Treu und Glauben, Angemessenheit und Fairness anzuwenden. Diese Anforderungen haben allgemeine rechtliche Bedeutung und daher ist es logisch anzunehmen, dass sie sich aus den Rechtsgrundsätzen von Treu und Glauben, Angemessenheit und Billigkeit ergeben.